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Wir haben eine neue Kollektenordnung
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Für die eigene Gemeinde geben
und dabei an andere denken

Neue Kollektenordnung Seite 1
Seit 1.1.2021 gilt in der gesamten Landeskirche in Kurhessen-Waldeck eine neue Kollektenordnung. Nötig war diese aufgrund eines Beschlusses der Landessynode, die Kollekten müssen in der Verwaltung einfacher und günstiger werden. Dabei soll nicht nur die einzelne Kirchengemeinde mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben, sondern auch in jedem Gottesdienst deutlich werden, dass ein Wesen des Gottesdienstes ist, an andere zu denken. So ist das im Bekenntnis, das alle Christinnen und Christen verbindet. So ist es in den so genannten Abkündigungen, bei denen wir an die Getauften, Getrauten und Verstorbenen gedenken. In der Fürbitte denken wir an die eigene Gemeinde, an die Nächsten und bitten für die Welt. Schließlich also auch in der Kollekte: Wir legen zusammen jeder „nach seinem Vermögen“.
Neu ist, dass es nur noch wenige Pflichtkollekten gibt. Zehn Sonntage gehen die Kollekten u.a. an Brot für die Welt, Opfer von Gewalt, an die Kirchenmusik und in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unserer Landeskirche sowie für innovative Projekte und die Ausbildungshilfe unserer Landeskirche. An allen anderen Sonntagen entscheidet der Kirchenvorstand. Der Klingelbeutel und die Kollekteneinnahmen werden in einen Topf der Kirchengemeinde gesammelt. Davon verteilt die Kirchengemeinde 85% an Projekte ihrer Wahl bzw. investiert davon eine selbstgewählte Summe in Projekte der eigenen Gemeinde. Sie hat Anteil an dem, was auf Ebene der Region und des Kirchenkreisen geleistet wird. Und sie denkt auch an den eigenen Kirchturm. Je nachdem, was sie macht und wie es gewirkt hat,  wird sie dies in den Gottesdiensten bekanntgeben. Mit 15% aus diesem Topf und letztlich mit jedem Gottesdienst denkt die Kirchengemeinde an andere. So werden aus jeder Kirchengemeinde auf dem Weg über die Landeskirche Projekte unterstützt, die in der Landeskirche und auch weltweit diakonisch handeln: von der Telefonseelsorge bis zur Bibelgesellschaft. Die Bildungsarbeit unserer Landeskirche bekommt Mittel für Kindertagestätten und Familienzentren. Die Kirchengemeinde ermöglicht damit kirchenmusikalische Projekte in der Region, sie unterstützt die Ehrenamtsarbeit im Hospiz und der Arbeit mit Demenzkranken. Das alles sind Beispiele, in denen die Geste der Kollekte beides ermöglicht: Mit jedem Euro geben wir in die eigene Gemeinde und denken dabei zugleich an andere. Neue Kollektenordnung Seite 2

Für ausführliche Informationen sprechen Sie Ihren Kirchenvorstand an oder schauen Sie demnächst auf die Internetseite www.ekkw.de/kollekten.    

Lars Hillebold, Landeskirchenamt
Referat Gottesdienst Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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